Amnesty-Briefmarathon 2022: „PROTECT THE PROTEST“ vom 15.11. bis 22.12.

BRIEFMARATHON 2022: „PROTECT THE PROTEST“

Hunderttausende Menschen machen jedes Jahr mit beim Amnesty-Briefmarathon. Sie schreiben Briefe für Menschen in Not und Gefahr.
In diesem Jahr steht der Briefmarathon unter dem Motto: „PROTECT THE PROTEST“. Wir setzen uns für 10  Menschen ein, die ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben.

So zum Beispiel für Zineb Redouane, Frankreich

Am 1. Dezember 2018 wurde die 80-jährige Zineb Redouane am Rande einer Demonstration der „Gelbwesten“ in Marseille von einer Tränengasgranate ins Gesicht getroffen. Sie stand am Fenster ihrer Wohnung im vierten Stock. Am nächsten Tag starb sie im Krankenhaus.
Der offizielle Bericht des Ballistikers entlastete den Schützen. Die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Die NGO Disclose und das Forschungsbüro Forensic Architecture untersuchten den Fall erneut und rekonstruierten die genaue Abfolge der Ereignisse. Ihr Bericht legt nahe, dass der Polizeibeamte gezielt geschossen hat. Amnesty fordert daher, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Weiterlesen

Ausstellungseröffnung mit Film am 6.11.: „Jede*r hat ein Geschlecht: das eigene“

Lucie Veith, Vorsitzende* des Vereins Intersexuelle Menschen, Deutschland, © Amnesty International

Lucie Veith, Vorsitzende* des Vereins Intersexuelle Menschen, Deutschland, © Amnesty International

In Kooperation mit Amnesty International Mainz und dem Kultur- und Kommunikationszentrum für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Intersexuelle LBSK e.V. laden wir herzlich ein zur Ausstellung:

„Jede*r hat ein Geschlecht: das eigene“

Von medizinisch nicht notwendigen, schädlichen Eingriffen bis hin zu alltäglichen Ausgrenzungen – intergeschlechtliche Menschen erfahren in Deutschland Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung.

Im alltäglichen Leben sind intergeschlechtliche Menschen immer wieder mit Ver­wunderung, Unwissen und Ignoranz konfrontiert: Sei es während des Check­ins am Flughafen, beim Bezahlen an der Supermarktkasse oder beim Anmelden in der Arzt­praxis. Immer dann, wenn Ausweise vermeintlich nicht zur Person passen, sind in­tergeschlechtliche Personen schnell in der Rolle, sich öffentlich erklären zu müssen. Das gilt auch oft dort, wo es keine All­-Gender­-Toiletten gibt.

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